Finanzamt Masche: So wollen sie dir deine AFA Vorteile wieder wegnehmen | Podcast
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Das Finanzamt wird kreativ: Nachdem die Rechtsprechung zu Restnutzungsdauergutachten mittlerweile sehr eindeutig ist, versuchen die Behörden auf einem anderen Weg Druck zu machen – über die sogenannte Totalgewinnprognose und die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht. Was das konkret bedeutet und wie man damit umgeht, erklärt Jasper anhand eines aktuellen Hörerfalls.
Im Mittelpunkt steht Marc, der mehrere Wohnungen begutachten ließ und nun vom Finanzamt mit zwei Einwänden konfrontiert wird: fehlende Vor-Ort-Besichtigung und die Anforderung einer Totalgewinnprognose. Während der erste Punkt heilbar ist, steckt im zweiten der eigentliche Zündstoff. Denn bei langfristiger Vermietungsabsicht gilt laut BFH-Rechtsprechung grundsätzlich die Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht – eine Prognose muss nur in klar definierten Sonderfällen erbracht werden.
Jasper erklärt, welche vier Ausnahmen es gibt, warum die Abschreibung über die Restnutzungsdauer in einer solchen Prognose gar keine Rolle spielt und welcher AFA-Satz stattdessen anzuwenden ist. Außerdem gibt er einen konkreten Hinweis, wie man auf das Finanzamt reagieren sollte – und worauf man bei einer möglichen Prognose auf 30 Jahre unbedingt achten muss.
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