129 I Cool bleiben
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Wenn die Temperaturen steigen, sollte wenigstens die Klimaanlage funktionieren – erst recht, wenn sie beim Kauf ausdrücklich als „einwandfrei“ beschrieben wurde.
Genau darum geht es in Folge 129 von Einfall im Recht. Nach dem Kauf eines fast 40 Jahre alten Oldtimers stellt sich heraus, dass die Klimaanlage den Sommer doch nicht übersteht. Der Käufer lässt sie auf eigene Kosten reparieren und verlangt die Erstattung der Reparaturkosten. Der Verkäufer verweist hingegen auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss.
Der Fall zeigt unter anderem, welche Bedeutung Angaben in einer Verkaufsanzeige haben können und weshalb eine Beschaffenheitsvereinbarung selbst neben einem Gewährleistungsausschluss bestehen kann. Neben den kaufrechtlichen Problemen zeigen Leon Wardelmann und Rojda Sonnenwald zudem, worauf es bei der Abgrenzung zwischen Schadensersatz statt und neben der Leistung wirklich ankommt.
Wie diese Fragen zusammenhängen und weshalb der Käufer seine Reparaturkosten letztlich dennoch ersetzt verlangen kann, erfahrt ihr in der neuen Folge von Einfall im Recht.
Nach dem Urteil: BGH, Urteil vom 10.04.2024, Az. VIII ZR 161/23